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Für alle Fahrenden von Kraftfahrzeugen von mehr als 3.5 t zulässige Gesamtmasse, im gewerblichen Einsatz, erforderlich.
Für alle Fahrenden von Kraftfahrzeugen mit dem Eintrag Ziffer 95 im Führerschein bei Klasse C oder Klasse D.
Für alle Fahrenden von Kraftfahrzeugen von mehr als 3.5 t zulässige Gesamtmasse, im gewerblichen Einsatz, erforderlich.
LKW/Bus 3.Welle | LKW 2.Welle | BUS 2.Welle | |
Modul 1 | Eco-Training + Assistenzsysteme | Eco-Fahren | Eco-Fahren |
Modul 2 | Sozialvorschriften + Fahrtenschreiber | Kontrollgeräte und Sozialvorschriften | Der Kunde im Mittelpunkt |
Modul 3 | Gefahrenwahrnehmung | Sicherheit im Fokus | Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Gepäck |
Modul 4 | Schadensprävention | Der Kunde im | Lenk- und Ruhezeiten |
Modul 5 | Sicherheit für Ladung + Fahrgast | Ladungssicherung 2 | Stress vermeiden |
Seminare in den Bereichen Verpackung, Kommissionierung und Verladung, abgestimmt auf Ihren Betriebsablauf.
Schulungen für Mitarbeiter in der Disposition zu rechtlichen Neuerungen, Aufzeichungsgeräten und Aufzeichnungspflichten. Weitere Themen nach Absprache.
Ausbildung zum Gefahrgutfahrenden
Alle 5 Jahre erforderlich, kann bis zu einem Jahr im Voraus absolviert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung ist keine Verlängerung möglich.
Erforderlich für den Führerscheinerwerb aller Klassen
Weitere Infos zu den Führerscheinklassen Weiter zu Termine und Kurse
Auswahl der Module je nach Bedarf des Teilnehmenden.
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