Führerscheinausbildung PKW und Motorrad sowie LKW, BUS

Führerscheinausbildung PKW und Motorrad sowie LKW, BUS

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit

  • Zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg
  • Maximal 8 Personen plus Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter:  21Jahre, 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
Vorbesitz:  Klasse B
Einschluss: Klasse C1

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit

  • Für mehr als 8, aber maximal 16 Personen plus Fahrer
  • Länge maximal 8 m
  • Mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger

  • Mit Anhänger über 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss: Klasse BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit

  • Für mehr als 8 Personen plus Fahrer
  • Mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 24 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse D1

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger

  • Zugelassene Gesamtmasse über 750 kg

Mindestalter: 24 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D
Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit

  • Für mehr als 8, aber maximal 16 Personen plus Fahrer
  • Länge maximal 8 m
  • Mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger

  • Mit Anhänger über 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss: Klasse BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Zugmaschinen

  • Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 60 km/h
  • Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH maximal 40 km/h
  • Auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
  • Auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM und L

Zugmaschinen

  • Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
  • Mit Anhänger maximal 25 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
  • Auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre

 

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Mindestalter:  24 Jahr bei Direkterwerb, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 nach A, 21 Jahre für Trikes
Vorbesitz: bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2 nur praktische Prüfung   
Einschluss: Klasse AM, A1, A2

Krafträder mit

  • Hubraum maximal 125 cm³
  • Leistung maximal 11 kW
  • Verhältnis Leistung Gewicht maximal 0,1 kW pro 1 kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über45 km/h
  • Leistung maximal 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre                                                                                 
Einschlus: Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • Hubraum maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Leistung maximal 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • Hubraum maximal 50 cm³
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Leistung maximal 4 kW

Vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge mit

  • Hubraum maximal 50 cm³
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Leistung maximal 4 kW
  • Leermasse maximal 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder mit

  • Leistung maximal 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,2 kW pro 1 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A1 nur praktische Prüfung   
Einschluss: Klasse AM, A1