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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1,A2 und A, mit
Mindestalter: 21Jahre, 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
Vorbesitz : Klasse B
Einschluss: Klasse C1
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 und B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
Mindestalter: 24 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse D1
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger
Mindestalter: 24 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D
Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss: Klasse BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM und L
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Mindestalter: 24 Jahr bei Direkterwerb, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 nach A, 21 Jahre für Trikes
Vorbesitz: bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2 nur praktische Prüfung
Einschluss: Klasse AM, A1, A2
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlus: Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A1 nur praktische Prüfung
Einschluss: Klasse AM, A1