Führerscheinausbildung PKW und Motorrad sowie LKW, BUS
Führerscheinausbildung PKW und Motorrad sowie LKW, BUS
LKW - Führerscheinklassen
C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
- Zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg
- Maximal 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21Jahre, 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse C1
CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- Zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
- Für mehr als 8, aber maximal 16 Personen plus Fahrer
- Länge maximal 8 m
- Mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B
D1E
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger
- Mit Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss: Klasse BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
BUS Führerscheinklassen
D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
- Für mehr als 8 Personen plus Fahrer
- Mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 24 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse D1
DE
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger
- Zugelassene Gesamtmasse über 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D
Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
- Für mehr als 8, aber maximal 16 Personen plus Fahrer
- Länge maximal 8 m
- Mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse B
D1E
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger
- Mit Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei spezifischer Berufstätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss: Klasse BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
T
Zugmaschinen
- Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 60 km/h
- Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH maximal 40 km/h
- Auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
- Auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM und L
L
Zugmaschinen
- Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
- Mit Anhänger maximal 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
- Auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Motorrad
A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Mindestalter: 24 Jahr bei Direkterwerb, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 nach A, 21 Jahre für Trikes
Vorbesitz: bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2 nur praktische Prüfung
Einschluss: Klasse AM, A1, A2
A1
Krafträder mit
- Hubraum maximal 125 cm³
- Leistung maximal 11 kW
- Verhältnis Leistung Gewicht maximal 0,1 kW pro 1 kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über45 km/h
- Leistung maximal 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlus: Klasse AM
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- Hubraum maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Leistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Hubraum maximal 50 cm³
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Leistung maximal 4 kW
Vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge mit
- Hubraum maximal 50 cm³
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Leistung maximal 4 kW
- Leermasse maximal 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder mit
- Leistung maximal 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,2 kW pro 1 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A1 nur praktische Prüfung
Einschluss: Klasse AM, A1